Vertragsrecht / Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht ist sehr vielschichtig. Es reicht von der mangelhaften Leistung eines Handwerkers über das gekaufte, aber fehlerhafte Gerät und den typischen Verkehrsunfall bis zu Forderungen aus einem Vertrag.

Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Bereich, kann der Auslöser für einen Streit sein. Und letztlich geht es meist ums Geld. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weitreichende Vereinbarungen treffen. Und lassen Sie sich auch beraten, wenn Sie ungewollt in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Abreden „rutschen".

Für unsere Kanzlei ist das Vertragsrecht ein besonders wichtiges Rechtsgebiet. Wir entwickeln Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Prüfung von bereits vorhandenen Verträgen sowie bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.

Typische Anlässe für vertragsrechtliche Auseinandersetzungen:

  • Kaufvertrag
  • Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
  • Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
  • Darlehensvertrag
  • Werkvertrag, Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung
  • Reisevertrag, Rücktritt, Minderung des Reisepreises