Privates und gewerbliches Miet- und Pachtrecht

Vor Abschluss eines Mietvertrages beraten wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter/Vermieter. Die Rechtsberatung umfasst dabei das Prüfen von Wohnraummietverträgen und Gewerberaummietverträgen.

Im bestehenden Mietverhältnis unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (rückständige Mietzinszahlungen etc.) bzw. der Abwehr von Forderungen. Wir beraten Sie zu Abmahnung, Betriebskosten, Mietminderung, Modernisierung, etc.

Im Zusammenhang mit der Beendigung bzw. Kündigung des Mietvertrages bereiten wir die erforderlichen Schritte vor und vertreten Sie im gerichtlichen Räumungsverfahren.

Nach der Beendigung des Mietverhältnisses helfen wir bei der Abwicklung, Geltendmachung von Kautionen, Schadenersatz, etc.

Wir stehen Ihnen somit für eine umfassende rechtliche Betreuung in allen Belangen des Wohnraummietrechtes und des Gewerberaummietrechtes zur Verfügung.

Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Heimermann ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht und Immobilien im DAV.