Wohnungseigentumsrecht

Gemäß § 1 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist Wohnungseigentum das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

Das Wohnungseigentumsgesetz enthält Regelungen zur Begründung des Wohnungseigentums, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der Verwaltung und dem Wohnungserbbaurecht.

Unsere Rechtsberatung umfasst hier die Besprechung von Kaufverträgen für Wohnungseigentum und Teileigentum,vor dem Vertragsabschluss und während des Vollzuges des Vertrags.

Wir helfen bei:

  • Fragen des Wohnungseigentums, Gemeinschaftseigentums, Sondereigentums, Sondernutzungsrechtes
  • den Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer (Gebrauchsrechte und ihre Schranken, bauliche Veränderungen, Instandhaltung und Modernisierung)
  • Fragen der Lasten- und Kostentragung (Hausgeld, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlagen, Kostenverteilungsschlüssel)
  • der Wohnungseigentümerversammlung (Einberufung, Stimmrechtsfragen, Beschlüsse)
  • der WEG-Verwaltung (Verwaltervertrag, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Entlastung, Haftung, Verwaltungsbeirat)